Im Sommer 1989 gab die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) der Stasi einen Katalog mit "Arbeitsorganisatorischen Festlegungen zur Archivordnung XII“ heraus. Die Anweisungen deckten alle Arbeitsbereiche des täglichen Archivbetriebs im Apparat des Ministeriums ab: von Abgabepflicht und Auskunftsersuchen über die sachgerechte Lagerung und Restaurierung bis hin zur Verfilmung.
Alle Stasi-Diensteinheiten sollten ihr Schriftgut nach der Bearbeitung an die Abteilung XII (Zentrale Auskunft, Speicher) übergeben. Einige Archivalien, wie beispielsweise die Vorgänge zu Zelleninformatoren oder Material der Abteilung 26 (Telefonkontrolle, Abhörmaßnahmen, Videoüberwachung), sollten stets als gesperrt abgelegt werden. Dadurch sorgte die Stasi auch für die Geheimhaltung innerhalb des Apparats.