Der Jugendliche Uwe Mälck reiste im Sommer 1988 in die Volksrepublik Bulgarien. Er plante von dort die Flucht in den Westen. Bulgarische Sicherheitskräfte griffen ihn jedoch an der bulgarisch-griechischen Grenze auf und brachten ihn zurück in die DDR. In Schwerin geriet er umgehend in Stasi-Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen der Geheimpolizei sind festgehalten in der Operativen Personenkontrollakte „Cousin“. Sie umfassten zum einen zahlreiche Maßnahmen vor der Festnahme, darunter die Postkontrolle und Telefonüberwachung der Verwandtschaft. Beides waren massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Zum anderen gewähren viele darin abgelegte Beschuldigtenbefragungen tiefe Einblicke in den Haftalltag und die Verhörpraxis der Staatssicherheit.

Abbildung des Aktendeckels der Operativen Personenkontrolle „Cousin“
Laufzeit: 1988
Umfang: 1 Band, 153 Blatt
Quelle: BArch, MfS, BV Schwerin, AOPK, Nr. 1239/88.
