Die vorliegende Akte enthält Dokumente, die eine Zusammenarbeit von Stasi und Jugendhilfe deutlich machen. Auf den ersten Seiten beinhaltet die Sammlung gesetzliche Grundlagen zum Vorgehen gegen Jugendliche, die in den Augen der Behörden für ein schlechtes Bild der DDR-Jugend in der Öffentlichkeit sorgten, sowie ein Konzept zur „Zurückdrängung feindlich-negativer Einflüsse unter Teilen Jugendlicher und Jungerwachsener in der Hauptstadt“. Bei beiden Dokumenten ist interessant, dass es sich größtenteils um die Auflistung von vorbeugenden Maßnahmen handelt und erst in zweiter Linie um den Umgang mit kriminellen jungen Menschen.
Das SED-Regime hatte große Sorge, die Kontrolle über die DDR-Jugend zu verlieren. Dies wird auf den nachfolgenden Seiten deutlich. Sie enthalten verschiedene Anweisungen und Informationen, wie die Stasi junge Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe einweisen konnte.
Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen wurde durch Bürokratie- und Verwaltungssprache reglementiert und Verfahren zur Unterbringung von Minderjährigen in Heimen, Jugendwerkhöfen und Strafanstalten institutionalisiert. Genauestens wird die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organen sowie Justiz und Sicherheitsorganen deutlich.
Die Akte endet mit einer neunseitigen Aufstellung von Heimen, die „aufgegriffene Minderjährige“ aufnehmen.
Darunter fallen auch sogenannte Spezialheime und die berüchtigten Jugendwerkhöfe sowie Heime für junge Menschen in allen Bezirken der DDR und Ost-Berlins. Insgesamt waren es 196.

Aktendeckel der Akte.
Laufzeit: 1977–1987
Umfang: 84 Blatt
Quelle: BArch, MfS, BVBln., Abt.IX, Nr. 54.
