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Ein Blick in die aufgeschlagene Akte. Zu sehen ist die erste Seite einer "Konzeption zur Zurückdrängung feindlich-negativer Einflüsse unter Teilen Jugendlicher und Jungerwachsener in der Hauptstadt".

Sammelakte zur staatlichen Unterbringung Minderjähriger

Die vorliegende Akte enthält Dokumente, die eine Zu­sammenarbeit von Stasi und Jugendhilfe deutlich machen. Auf den ersten Seiten be­inhaltet die Sammlung gesetzliche Grund­lagen zum Vorgehen gegen Jugendliche, die in den Augen der Behörden für ein schlechtes Bild der DDR-Jugend in der Öffentlichkeit sorgten, sowie ein Konzept zur „Zurückdrängung feindlich-negativer Einflüsse unter Teilen Jugendlicher und Jungerwachsener in der Hauptstadt“. Bei beiden Dokumenten ist interessant, dass es sich größtenteils um die Auflistung von vorbeugenden Maßnahmen handelt und erst in zweiter Linie um den Umgang mit kriminellen jungen Menschen.

Das SED-Regime hatte große Sorge, die Kontrolle über die DDR-Jugend zu ver­lieren. Dies wird auf den nachfolgenden Seiten deutlich. Sie enthalten verschiedene Anweisungen und Informationen, wie die Stasi junge Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe einweisen konnte.

Der Umgang mit Kindern und Jugend­lichen wurde durch Bürokratie- und Verwaltungssprache reglementiert und Verfahren zur Unterbringung von Minder­jährigen in Heimen, Jugendwerkhöfen und Strafanstalten institutionalisiert. Genauestens wird die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organen sowie Justiz und Sicherheitsorganen deutlich.

Die Akte endet mit einer neunseitigen Aufstellung von Heimen, die „aufgegriffene Minderjährige“ aufnehmen.

Darunter fallen auch sogenannte Spezial­heime und die berüchtigten Jugendwerk­höfe sowie Heime für junge Menschen in allen Bezirken der DDR und Ost-Berlins. Insgesamt waren es 196.

 

Ein grauer Aktendeckel mit einem weißen Aufkleber. Darauft steht: MfS, BV Berlin, Abt. IX, Nr. 54.