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Ein Blick in die aufgeschlagene Akte. Zu sehen ist eine Seite mit einem Foto oben und Text darunter. Das Foto zeigt zehn Männer an einem Tisch und weitere Personen im Hintergrund. Im Text geht es um Gespräche zwischen Johannes Rau und Erich Honecker.

Stasi-Chronik zum Gästehaus des DDR-Ministerrates

Das barocke Schloss Schönhausen in Berlin-Pankow wurde seit den 1960erJahren als Gästehaus der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) genutzt. Die hochrangigen Gäste aus dem Ausland und ihr Stab wurden dort nicht nur beherbergt, sondern auch vor möglichen Gefährdungen beschützt.

Hierfür waren die Mitarbeiter der Hauptabteilung Personenschutz der Stasi zuständig. Sie fertigten die vorliegende Akte als Beleg der in ihren Augen „vorbildlichen Leistungen“ an. Die ersten Aktenseiten enthalten allgemeine Informationen zum Schloss Schönhausen. Es folgen einige Bildaufnahmen und Dokumente zu den Auszeichnungen der Mitarbeiter in der Wachtruppe des Gästehauses. Den Hauptteil der Akte bildet eine Chronik zu den Staats- und Arbeitsbesuchen verschiedener Partei und Regierungsvertreter aus dem In- und Ausland in der DDR zwischen 1985 und 1989.

Jedem Gast ist ein Steckbrief mit selbstgemalter Landesflagge und Bildmaterial gewidmet. Zu den verewigten Besuchern zählen unter anderem Daniel Ortega (Nicaragua), Nicolae Ceausescu (Rumänien) und Yasser Arafat (Palästinensische Befreiungsorganisation). Auch zwei Aufenthalte Michail Gorbatschows – des Generalsekretärs des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) – in der DDR haben die Personenschützer dokumentiert. Darunter jener anlässlich des XI. Parteitags der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im April 1986.

Die Akte belegt ferner den deutsch-deutschen Austausch Ende der 1980erJahre. So begrüßte die DDR in Schönhausen mehrere Ministerpräsidenten und die Regierenden Bürgermeister von West-Berlin, Eberhard Diepgen (Februar 1988) und Walter Momper (Juni 1989).

Ein grauer Aktendeckel. Unten rechts ist ein Aufkleber des BStU mit der Aktensignatur.