Die Wissenschaftlerin Dr. Konstanze Soch sprach am 29. Juni 2026 in der Reihe Beispielakten-Talk über die Post- und Paketkontrolle in der DDR durch die Stasi.
„Hoffentlich ließt jetzt keiner diese Zeilen und versaut uns wieder unsere Illusionen!“ schrieben Silke Spahr und Ilona Seeber im April 1979 an eine westdeutsche Bekannte. Aufgrund ihrer Ausreiseanträge standen beide zu diesem Zeitpunkt bereits unter Überwachung durch das Ministerium für Staatssicherheit. Dieser Brief, als Kopie mit vielen weiteren im Operativen Vorgang „Zwillinge“ erhalten, zeigt einerseits wie wichtig die Postkontrolle für die Stasi als Überwachungsmaßnahme war. Andererseits liest man heraus, dass es sich um ein offenes Geheimnis handelte. Den Menschen in der DDR und auch ihren Kontakten in der Bundesrepublik war bewusst, dass es Mitlesende gab.
Wie umfassend das System der Post- und Paketkontrolle war, erklärte Dr. Konstanze Soch von der Forschungsabteilung des Stasi-Unterlagen-Archivs an diesem Abend. Als Expertin für den innerdeutschen Paketverkehr und dessen Auswirkungen half sie, die bekannten Informationen einzuordnen und zeigte zugleich ganz neue Facetten des Themas auf.
So wurde im Verlaufe des Gesprächs deutlich, dass auch mit Hilfe der noch erhaltenen Akten die Dimension der Überwachung nicht genau benennbar ist. Hochrechnungen aus erhaltenen Meldungen der Bezirke gehen von etwa 90.000 geöffneten Briefen pro Tag aus. Hinzu kamen Pakete und Päckchen, nicht zuletzt die bekannten „Westpakete“.
Es wurde deutlich, dass besonders das Versenden von Geschenkpaketen zwischen West und Ost private Verbindungen aufrechterhalten half und gleichzeitig hochpolitisch war. So war es für die Bundesregierung etwa nicht hinnehmbar, dass Ende der 1950er-Jahre mehr Pakete aus der DDR die Grenze überquerten als andersherum. Die daraus folgende und damals alltägliche Werbung für die „Päckchen nach Drüben“ ist heute beinahe in Vergessenheit geraten.
Konstanze Soch sprach ebenfalls über die Überwachung des Postverkehrs in der Bundesrepublik. Derartige Maßnahmen, die seit 1968 durch das Artikel 10-Gesetz geregelt waren, nahmen jedoch nicht ansatzweise die Dimensionen an, die die Stasi in Zusammenarbeit mit der Post der DDR erreichen konnten. Auch fehlte es in der DDR an einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage für die Postkontrolle, besonders für das anlasslose Öffnen von Briefen und Sendungen. Trotz nach 1990 durchaus erhobener Anklagen wurde kein Stasi-Offizier für diese Rechtsbrüche verurteilt.
Interessierte Nachfragen aus dem Publikum und ein Blick in die Beispielaktensammlung rundeten den Abend ab.
Der Beispielakten-Talk ist die Veranstaltungsreihe zur Beispielaktensammlung des Stasi-Unterlagen-Archivs. Diese ermöglicht Gästen den seltenen Blick in ungekürzte und originalgetreu reproduzierte Stasi-Akten. Einmal im Quartal bringt das Format ausgewählte Unterlagen im Dialog mit Betroffenen oder Expertinnen und Experten zum Sprechen. Der nächste Abend dieser Art ist für Ende September geplant.